Für die Freisprüche werden 5 % der Verfahrenskosten ausgeschieden, welche jedoch wie dargelegt ebenfalls der Beschuldigte 2 zu tragen hat. Der Beschuldigte 2 wird daher zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 24‘662.45 verurteilt. Der Beschuldigte 3 wird vom Vorwurf der Veruntreuung zum Nachteil von AY.________ und BJ.________ freigesprochen. Die übrigen Schuldsprüche gegen den Beschuldigten 3 werden bestätigt. Für die rechtskräftigen Freisprüche hat die Vorinstanz im Umfang von rund 40 % Verfahrenskosten zu Lasten des Kantons Bern ausgeschieden. Der Beschuldigte wird dementsprechend zur Bezahlung von Verfahrenskosten von CHF 14‘785.45 verurteilt.