117 - Beschuldigter 3: CHF 24‘662.45 (25 %) - Beschuldigte 4: CHF 9‘887.45 (10 %) Die erstinstanzlichen Schuldsprüche betreffend den Beschuldigten 1 wurden bestätigt. Die Freisprüche sowie die diesbezüglichen Kosten- und Entschädigungsfolgen sind mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen. Der Beschuldigte 1 wird entsprechend zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 29‘678.20 verurteilt.