27. Zivilklage der Zivilklägerin 3 Der erstinstanzliche Schuldspruch des Beschuldigten 2 wurde oberinstanzlich bestätigt. Es kann daher vollumfänglich auf die vorinstanzlichen Ausführungen bzw. Berechnungen der Zivilforderung verwiesen werden (pag. 18 910 f., S. 227 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Der Beschuldigte 2 wird verurteilt, der Zivilklägerin 3 einen Betrag von CHF 24‘000.00 zu bezahlen, dies unter solidarischer Haftbarkeit mit dem Beschuldigten 1. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen.