26. Zivilklage der Zivilklägerin 2 Die Vorinstanz hat den Beschuldigten 2 verurteilt, der Zivilklägerin 2 einen Betrag von CHF 35‘881.35, nebst Zins von 5% vom 26. September 2005 bis am 25. November 2005, zu bezahlen. Die Kammer hat den diesbezüglichen Schuldspruch bestätigt, die Voraussetzungen von Art. 41 OR sind erfüllt und es kann auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden.