Zunächst ist festzuhalten, dass die Richtigkeit des Protokolls durch die Beschuldigte 4 nicht in Frage gestellt wird. Ausgehend vom Wortlaut des Protokolls bestehen nach Ansicht der Kammer keine Zweifel daran, dass die Beschuldigte 4 die Forderung in Kenntnis der tatsächlichen Umstände und der Konsequenzen anerkannt hat. So wurde die Beschuldigte 4 zunächst gefragt, ob sie mit ihrem Verteidiger über die Zivilforderung gesprochen habe, was diese bejahte. Demnach ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte 4 bereits von ihrem Verteidiger pflichtgemäss auf die Bedeutung und die Folgen einer Anerkennung aufmerksam gemacht wurde.