24. Vorbemerkungen Es kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz zur Zivilklage und zu den Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 41 OR verwiesen werden (pag. 18 908 f., S. 225 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Im Folgenden ist nur noch auf die angefochtenen Zivilpunkte einzugehen. 115 25. Zivilklage der Zivilklägerin 1 25.1 Betreffend Beschuldigte 4 Rechtsanwalt Dr. H.________ erklärt in seiner Berufungserklärung vom 1. August 2017 namens der Beschuldigten 4 die Anfechtung der Dispositivziffer X.1. (Zivilklage).