19 386 f.). Unter diesen Umständen kann der Beschuldigten 4 infolge fehlender echter Reue keine Strafminderung gewährt werden. Bei der Beschuldigten 4 ist von einer durchschnittlichen Strafempfindlichkeit auszugehen. Die Täterkomponenten wirken sich neutral aus. Unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten resultiert eine verschuldensangemessene Strafe von 9 Monaten. Damit ist eine Freiheitsstrafe auszusprechen. Die Strafe ist – wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird – infolge des Zeitablaufs und der Verletzung des Beschleunigungsgebots zu reduzieren.