Von den Folgen ihres Handelns ist sie durchaus betroffen. Bezeichnend dafür ist ihre Aussage anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, sie sei durchaus mitverantwortlich dafür, was geschehen sei (pag. 18 468). Dennoch hat sie ihr eigenes Verhalten stets auch verharmlost bzw. beschönigt und damit einhergehend die weiteren Beschuldigten stärker belastet. Bezeichnend ist, dass sie auch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung den Fehler (auch) im Eingreifen der EBK sieht und von einer zweckgebundenen Verwendung der Gelder ausging (pag. 19 386 f.).