114 ship tätig. Sie spare die AHV und lebe von dem, was sie verdiene. Ihr Einkommen betrage zwischen CHF 48‘000-60‘000.00 pro Jahr (pag. 19 393 f.). Die Beschuldigte 4 ist nicht vorbestraft und hat während hängigem Verfahren nicht delinquiert (pag. 19 292). 23.5.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren / Strafempfindlichkeit Die Beschuldigte 4 hat sich im Strafverfahren stets korrekt verhalten. Von den Folgen ihres Handelns ist sie durchaus betroffen.