G.________ gab weiter zu Protokoll, dass sie alleinstehend sei, nicht in einer Partnerschaft lebe und keine Kinder habe (EV G.________ vom 31.10.2013, pag. 08 006 0023). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte die Beschuldigte 4 aus, sie sei seit dem 1. Juli 2019 pensioniert, aber weiterhin an fünf Privatschulen als Dozentin im Bereich Sozialversicherungsrecht, Personalmanagement und Leader-