___ und Vorstrafe) nicht auf ihn vertrauen dürfen. Insgesamt ist aber auch unter Berücksichtigung der subjektiven Tatkomponenten noch von einem leichten Verschulden und einer Strafe von 9 Monaten auszugehen ist. 23.5 Täterkomponenten 23.5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Zu den persönlichen Verhältnissen der Beschuldigten 4 führte die Vorinstanz Folgendes aus (pag. 18 714 f., S. 31 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung): G.________, Jahrgang .________, führte am 31.10.2013 aus, sie habe in Zürich die Primar- und Sekundarschule besucht und sei dann zwei Jahre in einem Institut in FS.________ gewesen.