_ entschied sie über die finanziellen und sonstigen Belange der Gesellschaft. Sie nahm an den Sitzungen teil und war insbesondere über die Verwendung der Gelder informiert bzw. stimmte diesem Vorgehen als Präsidentin zu. Anzumerken ist, dass die Beschuldigte 4 auch eigene Spesen mit den Geldern der Geschädigten vergüten liess, wobei ihre Bezüge eher klein waren (rund CHF 8‘000.00). Die Beschuldigte 4 liess von den ehemaligen O.________-Vermittlern Kapital vermitteln, wobei sie zusammen mit den Beschuldigten 3 und 4 den Vermittlern wiederum grosszügige Provisionszahlungen ausrichtete.