23.2 Objektive Tatkomponenten – Ausmass des verschuldeten Erfolgs Die Beschuldigte 4 hat sich der qualifizierten Veruntreuung von rund CHF 63‘667.90 schuldig gemacht, wobei dieser doch erhebliche Deliktsbetrag gerade angesichts der kurzen Deliktszeit von rund einem Monat (Dezember 2005 bis Januar 2006) schwer wiegt. Zudem wurden verschiedene Privatpersonen geschädigt und empfindlich in ihrer finanziellen Situation getroffen. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs wiegt jedoch im Verhältnis zum weiten Strafrahmen von bis zu zehn Jahren noch leicht.