23. Strafzumessung Beschuldigte 4 23.1 Vorbemerkung Die Beschuldigte 4 hat sich der qualifizierten Veruntreuung im Zusammenhang mit der N.________ schuldig gemacht. Im Folgenden ist die verschuldensangemessene Strafe hierfür zu bestimmen. 23.2 Objektive Tatkomponenten – Ausmass des verschuldeten Erfolgs Die Beschuldigte 4 hat sich der qualifizierten Veruntreuung von rund CHF 63‘667.90 schuldig gemacht, wobei dieser doch erhebliche Deliktsbetrag gerade angesichts der kurzen Deliktszeit von rund einem Monat (Dezember 2005 bis Januar 2006) schwer wiegt.