Anzuerkennen ist jedoch, dass der Beschuldigte 3 von den von seinen Kunden eingefahrenen Verlusten doch einigermassen betroffen war und sich offensichtlich durchaus darum bemühte, diese wieder zurückzubezahlen (wenn auch wiederum mit falschen Mitteln). Gerade angesichts dieses Bedauerns des Beschuldigten 3 ist aber umso weniger nachvollziehbar, wieso er erneut Gelder veruntreute. Anzuerkennen ist weiter, dass der Beschuldigte 3 noch einzelne Kreditraten an KKEV-Kunden der O.________ geleistet hatte. Weiter haben die Konkursliquidatoren der O.____