Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte 3 aus, er sei seit 36 Jahren mit der gleichen Frau verheiratet und seit 30 Jahren am gleichen Ort wohnhaft. Seit dem 30. Juni 2019 sei er pensioniert, arbeite aber noch zu 100 % als Kommunikations- und Verkaufstrainer bei einer grösseren Versicherungsgesellschaft. Er erziele ein Einkommen von rund CHF 100‘000.00 und beziehe zusätzlich die AHV (pag. 19 374). Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat während hängigem Verfahren nicht delinquiert. Hingegen ist ein weiteres Verfahren wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung hängig (pag.