Die deliktischen Handlungen wären ohne weiteres vermeidbar gewesen. Unter Berücksichtigung der neutral zu wertenden subjektiven Tatkomponenten sowie des Verschuldensminderungsgrunds der Gehilfenschaft geht die Kammer von einer verschuldensangemessenen Strafe von 16 Monaten aus. 22.2 Asperation qualifizierte Veruntreuung N.__