109 22.1.2 Objektive Tatkomponenten – Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs Zur besseren Verständlichkeit kann bezüglich des Vorgehens des Beschuldigten 1 vollumfänglich auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (vgl. E. 20.1.2 oben). Zu den Tathandlungen des Beschuldigten 3 ist festzuhalten, dass dieser den ganzen Vermittlerbereich aufgezogen, geführt und selber Einzahler vermittelt hatte. Insofern war sein Beitrag für die O.________ von erheblicher Bedeutung.