Der Beschuldigte 3 hat sich der Gehilfenschaft zur Veruntreuung schuldig gemacht, wobei bei ihm die Deliktsbeträge deutlich tiefer liegen (CHF 720‘000.00 vollendet, CHF 53‘000.00 versucht). Dennoch ist das Ausmass der verschuldeten Erfolgs angesichts der nach wie vor relativ hohen Deliktssumme und des kurzen Zeitraums, innerhalb dessen die Gelder veruntreut wurden, erheblich. Viele Einzelpersonen wurden in einem empfindlichen Ausmass geschädigt. Es handelt sich dabei um in geschäftlichen Belangen eher unerfahrene Personen, welche ihre Ersparnisse investierten und erheblich geschädigt wurden.