22. Strafzumessung Beschuldigter 3 22.1 Einsatzstrafe Gehilfenschaft qualifizierte Veruntreuung O.________ Der Beschuldigte 3 wird der qualifizierten Veruntreuung im Zusammenhang mit drei Kapitaleinzahlern der N.________ und der Gehilfenschaft zur qualifizierten Veruntreuung im Zusammenhang mit der O.________ schuldig erklärt. In Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB wird daher zuerst eine Einsatzstrafe zu bestimmen sein, welche in einem weiteren Schritt angemessen zu erhöhen ist. Wie beim Beschuldigten 2 ist auch beim Beschuldigten 3 die Einsatzstrafe für die Gehilfenschaft zur Veruntreuung O.____