Deshalb habe er von 2006 bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionsalters nicht mehr gearbeitet. Er habe in dieser Zeit eine Rente von der AHV/IV erhalten, die weniger als CHF 1‘000.00 monatlich betragen habe. Seine Reserven hätten für die ersten 1½ Jahre gereicht, danach sei er auf die Sozialhilfe angewiesen gewesen (EV C.________ vom 24.10.2013, pag. 08 007 0003 f.). Gemäss seinen eigenen Angaben gegenüber der Q.________ vom 10.03.2003 ist C.________ Hochbauzeichner und Eidg. dipl. Malermeister und hat Weiterbildungen in den Bereichen Rechnungswesen, SchKG und SVIT-Immobilien besucht (pag. 30 004 0031).