Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist angesichts der hohen Deliktssumme und des kurzen Zeitraums, innerhalb dessen die Gelder veruntreut wurden, erheblich. Zahlreiche Einzelpersonen wurden geschädigt. Es handelt sich dabei um in geschäftlichen Belangen eher unerfahrene Personen, welche Teile ihrer Ersparnisse investierten und erheblich geschädigt bzw. getroffen wurden. 21.2.2 Objektive Tatkomponenten – Art und Weise der Herbeiführung der Erfolgs Zur besseren Verständlichkeit kann bezüglich des Vorgehens des Beschuldigten 1 vollumfänglich auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (vgl. E. 20.1.2 oben).