21.2 Qualifizierte Veruntreuung O.________ 21.2.1 Objektive Tatkomponenten – Ausmass des verschuldeten Erfolgs Der Beschuldigte 1 hat in einem relativ kurzen Zeitraum, nämlich zwischen Ende März 2005 und Ende September 2005 einen verhältnismässig hohen Betrag von CHF 2,9 Mio. veruntreut. Der Beschuldigte 2 hat sich der Gehilfenschaft zur Veruntreuung eines vergleichbaren Betrags schuldig gemacht. Freisprüche sind lediglich für einen Deliktsbetrag von CHF 171‘000.00 erfolgt. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist angesichts der hohen Deliktssumme und des kurzen Zeitraums, innerhalb dessen die Gelder veruntreut wurden, erheblich.