21. Strafzumessung Beschuldigter 2 21.1 Einsatzstrafe Der Beschuldigte 2 wird der qualifizierten Veruntreuung im Zusammenhang mit drei Kapitaleinzahlern der N.________ sowie der Gehilfenschaft zur qualifizierten Veruntreuung im Zusammenhang mit der O.________ schuldig erklärt. Art. 49 Abs. 1 StGB gelangt zur Anwendung. Für das schwerste Delikt ist die Einsatzstrafe zu bestimmen. Bei mehreren Straftatbeständen mit gleichem Strafrahmen ist an sich jedes Delikt für die Einsatzstrafe geeignet.