Stattdessen schob er in seiner Eingabe im oberinstanzlichen Strafverfahren vom 2. November 2019 die Schuld gar auf die im vorliegenden Verfahren beteiligten Zivilklägerinnen (pag. 19 186). Weiter führte der Beschuldigte 1 auch aus, dass er nicht bereit sei, die geltende Rechtsordnung zu akzeptieren 102 (pag. 19 192). In seinem letzten Wort kündigte er gar an, dass er weitermachen und dem Staatsanwalt sicher noch begegnen werde (pag.