19 366 f.). Gemäss aktuellem Strafregisterauszug ist der Beschuldigte 1 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln vorbestraft und hat darüber hinaus während hängigem Verfahren mehrfach delinquiert. Neben zahlreichen Verstössen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung hat sich der Beschuldigte 1 auch der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gemacht. Zudem besteht mit der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch eine Vorstrafe, welche wiederum im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten des Beschuldigten 1 steht (pag. 19 287 ff.).