Anlässlich der Einvernahme durch das WSG vom 24.01.2017 bestätigte A.________ seine Aussagen vom 10.09.2013. Er sei nicht mehr berufstätig und sei auf dem Sozialamt gemeldet. Er habe im letzten Jahr seine letzten Firmen in Österreich und in der Schweiz aufgelöst. Bis zum Rentenalter erhalte er Sozialhilfeleistungen. Ab Januar 2017 würden ihm monatlich rund CHF 700.00 ausbezahlt, daneben würden die Wohnkosten von rund CHF 600.00 (monatlich) sowie die Kosten der Krankenkasse von monatlich rund CHF 340.00 direkt vom Sozialamt übernommen. Familiäre Unterstützungspflichten bestünden nicht mehr.