101 Gemäss einem Schreiben von Rechtsanwalt B.________ vom 11.08.2016 (Schreiben RA B.________ / WSG vom 11.08.2016, pag. WSG 18 102) erziele A.________ aus selbstständiger Tätigkeit ein monatliches Einkommen von CHF 2‘000.00 und verfüge über kein Vermögen. Er habe Schulden von CHF 80‘000.00 bis 100‘000.00. Ausgeführt wird weiter, dass keine Unterlagen zu dessen finanziellen Verhältnissen vorhanden seien, insbesondere keine Steuererklärungen oder Steuerveranlagungen.