20.1.2 Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs Der Beschuldigte 1, welcher sich als Begründer einer eigenen Wirtschaftsphilosophie sieht, akquirierte mit der Unterstützung weiterer Personen – u.a. den beiden Beschuldigten 2 und 3 – Kapital von verschiedenen Personen, insbesondere auch aus dem Bekanntenkreis der Beschuldigten 2 und 3. Dies dürfte auch ein wesentlicher Grund dafür gewesen sein, dass die Vermittlung derart erfolgreich verlief. Der Beschuldigte 1 legte zudem eine sehr grosszügige Provisionsregelung fest, welche die Vermittler dazu motivierte, möglichst viel Kapital erhältlich zu machen und auch