Es handelt sich dabei um in geschäftlichen Belangen eher unerfahrene Personen, welche erhebliche Teile ihrer Ersparnisse investierten und durch die Handlungen des Beschuldigten 1 empfindlich getroffen wurden. Die einzelnen Personen investierten zwischen ca. CHF 20‘000.00 und 200‘000.00. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist angesichts der hohen Deliktssumme und der zahlreichen Geschädigten erheblich. Insbesondere auch der kurze Zeitraum, innerhalb dessen der Beschuldigte 1 massiv delinquiert hat, wirkt sich verschuldenserhöhend aus.