Neben den bis im Juni 2006 erfolgten Zahlungen an die Bank sind soweit ersichtlich seitens des Beschuldigten 1 keine weiteren Zahlungen an bzw. zu Gunsten der Geschädigten erfolgt. Im Rahmen des Konkurses der O.________ konnten lediglich noch rund CHF 320‘000.00 an die Geschädigten verteilt werden. Zahlreiche Einzelpersonen wurden in einem erheblichen Ausmass geschädigt. Es handelt sich dabei um in geschäftlichen Belangen eher unerfahrene Personen, welche erhebliche Teile ihrer Ersparnisse investierten und durch die Handlungen des Beschuldigten 1 empfindlich getroffen wurden.