97 18.4 Beschuldigte 4: Die Beschuldigte 4 wird schuldig erklärt der qualifizierten Veruntreuung, mehrfach begangen in der Zeit zwischen dem 16. Dezember 2005 und dem 13. Januar 2006 zum Nachteil von drei Kapitaleinzahlern der N.________ im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 63‘667.90. IV. Strafzumessung