Weiter wird er schuldig erklärt der qualifizierten Veruntreuung, mehrfach begangen in der Zeit zwischen dem 16. Dezember 2005 und dem 13. Januar 2006 zum Nachteil von drei Kapitaleinzahlern der N.________ im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 63‘667.90. 18.3 Beschuldigter 3: Der Beschuldigte 3 wird schuldig erklärt der Gehilfenschaft zur qualifizierten Veruntreuung, mehrfach begangen in der Zeit zwischen dem 15. Juli 2005 und dem 14. Oktober 2005 zum Nachteil von 16 Kapitaleinzahlern der O.________ im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 718‘566.05 (vollendet) und CHF 53‘000.00 (versucht).