_ eingesetzt. Die Gelder wurden durch die Beschuldigten 2-4 damit nicht wie erforderlich erhalten sondern zweckwidrig und unrechtmässig verwendet. 17.2 Subjektiver Tatbestand Die Beschuldigten 2 und 4 handelten als formelle und faktische Organe, der Beschuldigte 3 als faktisches Organ der N.________. Sie entschieden – wie das Beweisergebnis ergeben hat – wissentlich und willentlich und damit vorsätzlich über die zweckwidrige Verwendung der Gelder zu Gunsten der N.__