___ beigetragen hat, indem er das nötige Kapital, welches dann durch den Beschuldigten 1 veruntreut wurde, beschaffte bzw. bei der Beschaffung unterstützend mitwirkte und damit einen massgeblichen Tatbeitrag leistete. Gemäss Beweisergebnis ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte 3 vom Zeitpunkt der am 11. Juli 2005 geleisteten Provisionszahlung an wusste, dass die Gelder zweckwidrig verwendet wurden. Auch der Beschuldigte 3 wusste nicht, dass sich die Residenz P.________ nicht im Besitz der O.________ befand.