So ermöglichte er mit der Berechnung der möglichen Renditen und Provisionen, der Vermittlung der Kredite bei der Q.________ sowie der Berechnung und Überwachung der Ratenzahlungen den ordnungsgemässen Betrieb der O.________. Der Beschuldigte 2 hat mit seinen Handlungen vorsätzlich die rechnerischen und tatsächlichen Grundlagen zur unrechtmässigen Verwendung der Gelder geliefert (vgl. auch pag. 18 880, S. 197 der Entscheidbegründung). Er handelte mit Bereicherungsabsicht. Zwar nahm der Beschuldigte 2 an, die Residenz P.________ habe sich im Besitz der O.________ befunden.