Wie das Beweisergebnis gezeigt hat, kannte der Beschuldigte den Inhalt der Verträge und wusste, dass die einbezahlten Beträge durch den Beschuldigten 1 verbraucht und nicht dem Zweck entsprechend verwendet wurden. Der Beschuldigte 2 hat durch seine Handlungen die Haupttat – also die Veruntreuung der Gelder durch den Beschuldigten 1 – vorsätzlich gefördert. So ermöglichte er mit der Berechnung der möglichen Renditen und Provisionen, der Vermittlung der Kredite bei der Q.________ sowie der Berechnung und Überwachung der Ratenzahlungen den ordnungsgemässen Betrieb der O.________.