16.2 Subsumtion betreffend Beschuldigter 2 (O.________) Die Kammer geht von folgenden Handlungen des Beschuldigten 2 aus: - Berechnung der möglichen Renditen und Provisionen - Vermittlung der Kredite bei der Q.________ - Überwachung der Ratenzahlungen für sämtliche Kreditverträge Wie das Beweisergebnis gezeigt hat, kannte der Beschuldigte den Inhalt der Verträge und wusste, dass die einbezahlten Beträge durch den Beschuldigten 1 verbraucht und nicht dem Zweck entsprechend verwendet wurden.