Um ihren Verbindlichkeiten längerfristig nachzukommen, hätte sie weitere finanzielle Mittel in erheblicher Höhe erhältlich machen müssen. Zusätzliches Kapital wäre zudem benötigt worden, um die vom Beschuldigten 1 angedachten Projekte auch tatsächlich umsetzen oder auch nur beginnen zu können. Der Beschuldigte 1 wusste zudem, dass die O.________ keine weiteren Einnahmen von erheblicher Bedeutung generierte. Es bedarf keiner besonderen Kenntnisse um zu erkennen, dass die vom Beschuldigten 1 verbrauchten Gelder nicht wieder hätten erhältlich gemacht werden können.