Konkret wurde zugesichert, dass das Kapital lediglich für den Eigenkapitalnachweis verwendet und nicht verbraucht wird. Die verabredungswidrige Verwendung, also der Verbrauch der Gelder – auch durch die mit einem Risiko behaftete Investition in Beteiligungen, Immobilien oder sonstige Anlagen – kann zu einem Schaden führen, wobei mit dem Festhalten des konkreten Verwendungszwecks einer solchen Schädigung entgegengewirkt werden sollte.