15. Subsumtion betreffend O.________ 15.1 Objektiver Tatbestand 15.1.1 Anvertraute Vermögenswerte Wie das Beweisergebnis ergeben hat, war der Beschuldigte 1 faktisches Organ der O.________. Organen und Angestellten von juristischen Personen, welche gemäss ihrem Zweck Vermögen verwalten, sind Vermögenswerte anvertraut (Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_150/2017 vom 11. Januar 2018 E. 3.2). Dem Beschuldigten 1 wurden damit die akquirierten Gelder bzw. Vermögenswerte, welche Fremdkapital darstellen, anvertraut.