ANNE BERKEMEIER, in: Basler Kommentar zum Strafrecht, Bd. I, 3. Aufl. 2013, N 17 zu Art. 2 StGB mit weiteren Hinweisen). 12.2 Betreffend Beschuldigter 1 Wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird, erweisen sich für den Beschuldigten 1 die Bestimmungen des geltenden Rechts zum teilbedingten Vollzug als milder, da diese erst mit der Revision des allgemeinen Teils des StGB per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt wurden, weswegen das neue bzw. geltende Recht zur Anwendung gelangt. 12.3 Betreffend Beschuldigte 2 und 3