_ führte aus, die Beschuldigte 4 sei bei jeder Vorstandssitzung dabei gewesen. Sie hätte über alles Bescheid gewusst und sei auch Präsidentin gewesen. Sie habe diesen Job engagiert wahrgenommen und sich auch kritisch geäussert (pag. 08 005 0064). Die Beschuldigte 4 sei nicht Marionette von Herrn E.________ gewesen sondern er habe sie als starke Person erlebt (pag. 08 005 0079). Diesen Eindruck gewann die Kammer auch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung. Die Beschuldigte 4 ist gut ausgebildet und steht im Berufsleben, wobei sie als Dozentin durchaus in der Lage ist, zu argumentieren und sich durchzusetzen.