88 als Honorar an sie, K.________ und die Beschuldigten 2 und 3 gegangen (pag. 08 006 0031). Die Beschuldigte 4 wird wiederum auch durch die weiteren Beschuldigten belastet. Die Aussagen von K.________ sind wie erwähnt glaubhaft, da keine übermässigen Belastungen der weiteren Beschuldigten auszumachen sind und sich K.________ im Gegensatz zu den anderen Beschuldigten durchaus auch selbstkritisch zeigte. K.________ führte aus, die Beschuldigte 4 sei bei jeder Vorstandssitzung dabei gewesen.