__ vergüten liess. Das umso mehr, als die korrekte Verwendung der Gelder bereits bei der O.________ zu Diskussionen geführt hatte (Bezahlung der Provisionen aus dem Kapital, (zu) grosszügige Gewährung von Darlehen etc.) und dann gemäss den vorhandenen Sitzungsprotokollen auch bei der N.________. Beweiswürdigend ist davon auszugehen, dass G.________ bei der N.________ nicht nur formelles, sondern auch faktisches Organ war. Anlässlich der Hauptverhandlung hatte G.________ denn auch selber eingeräumt, dass sie als Präsidentin der N.________ mitverantwortlich gewesen sei. Zu diesem Schluss kommt auch das Gericht und zwar in Bezug auf sämtliche Vorgänge im Rahmen der N.________.