_ war als Präsidentin der N.________ im Handelsregister eingetragen und damit formelles Organ. Sie war zudem zeichnungsberechtigt für die Konten bei der Bank AV.________. Den Ausführungen von G.________, wonach sie die wesentlichen Umstände nicht gekannt habe, an den Entscheidungen nicht beteiligt gewesen und vom „Diktator“ E.________ als Marionette eingesetzt worden sei, folgt das Gericht nicht. Vielmehr kommt es zum Schluss, dass G.________ eine intelligente und