_ wiederum eine aktive Rolle einnahm, und zwar nicht nur für die AO.________ GmbH. Damit steht fest, dass der Beschuldigte 3 Kenntnis der zweckwidrigen Verwendung der Gelder hatte und die entsprechenden Entscheidungen als faktisches Organ der N.________ mittrug. Dass der Beschuldigte 3 damit faktisches Organ der N.________ war, erachtet die Kammer als erwiesen. 11.3.4 Zur Beschuldigten 4 Auch bezüglich der Rolle der Beschuldigten 4 gelangte die Vorinstanz zutreffend zum Schluss, dass sie faktisches und formelles Organ war (pag. 18 861 f., S. 178 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung): G.________ war als Präsidentin der N._____