Dabei ist nicht zu verkennen, dass diese Mitbeschuldigten ein erhebliches Interesse daran haben, ihre eigene Rolle zu verharmlosen und damit den Beschuldigten 3 stärker zu belasten. Insbesondere die Beschuldigte 4 machte verharmlosende Aussagen bezüglich ihrer eigenen Verantwortlichkeit, auch wenn sie schlussendlich anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eingestehen musste, dass sie als Präsidentin verantwortlich war. Insbesondere die Aussagen von K.________, welcher den Beschuldigten 3 als mehr oder weniger gleichberechtigten Partner bei der N.____