86 die AO.________ GmbH) noch nicht ausbezahlt worden war (vgl. seine Aussagen an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, pag. 18 496). Der Beschuldigte 3 wird schliesslich insbesondere von der Beschuldigten 4, aber auch vom Beschuldigten 2 stark belastet. Dabei ist nicht zu verkennen, dass diese Mitbeschuldigten ein erhebliches Interesse daran haben, ihre eigene Rolle zu verharmlosen und damit den Beschuldigten 3 stärker zu belasten.