85 auf dem Konto bei der Bank AV.________, im Wissen darum, dass es sich um Gelder von Kapitaleinzahlern handelte und diese Verwendung unzulässig war. Das Gericht kommt deshalb beweiswürdigend zum Schluss, dass E.________ bei der N.________ im Gegensatz zu seinen Aussagen eine wesentliche Figur war. Er war zwar nicht formelles, aber faktisches Organ der N.________ und hat insofern die Verantwortung für die einbezahlten Kapitalien und die Verwendung der Gelder mit zu tragen.